| Prüfungen vor Ablauf der Gewährleistung | 
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       Werksabnahme  Hersteller von Windkraftanlagen legen großen 
        Wert auf Qualitätssicherung. Die Leistungen des Zulieferers von Turm, 
        Rotorblättern etc. müssen genauso kontrolliert werden wie die 
        Herstellung der Anlage. Die Überprüfung von Einzelkomponenten, 
        des Fertigungsprozesses und eine Abnahme des Endprodukts durch eine unabhängige 
        Stelle sichern einen hohen Qualitätsstandard.  | 
           
             Inbetriebnahmeprüfung Der Sachverständige stellt bei der Inbetriebnahmeprüfung noch vorhandene Mängel fest und überzeugt sich davon, dass die aufgestellte Anlage mit der geprüften Ausführung konform ist, die Sicherheitseinrichtungen uneingeschränkt funktionsfähig sind und die Windenergieanlage somit bestimmungsgemäß betrieben werden kann.  | 
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             Gewährleistungsabnahme Um Gewährleistungsansprüche vor der Verjährungsfrist geltend machen zu können, müssen Mängel rechtzeitig erkannt und deren Beseitigung beim Hersteller eingefordert werden. 
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