Wiederholte Prüfungen während des Betriebs<<>>

Wiederkehrende
Prüfungen (WKP)

Als Bauwerke unterliegen Wind­kraft­anlagen einer turnus­mäßigen Über­prüfung durch einen anerkannten Sach­verstän­digen. Im Vordergrund steht die Untersuchung der Anlage hinsichtlich Standsicherheit und der Funktion ihrer Sicher­heits­einrich­tungen.

In Art und Umfang kommt sie einer Gewähr­leis­tungs­abnahme sehr nahe und in der Regel lassen sich bei Garantie­abnahmen die An­for­de­rungen der Wieder­kehren­den Prüfung mit erfüllen.

Bei der WKP Basis nach DIBt wird die Wind­energieanlage lediglich auf die in der Baugenehmigung geforderte Stand- und Funktions­sicherheit geprüft.

Bei erfolgreichem Abschluss wird dem Betreiber eine Stand­sicher­heits­beschei­nigung ausgestellt.

 

Prüfungen zur zustands-orientierten Instandhaltung

Diese Art der Prüfung wird vielfach von den Versicherungen für den Neuabschluß von Gebrauchtanlagen bzw. zur Fortsetzung des Ver­siche­rungs­schutzes nach z.B. 10-jähriger Betriebszeit oder beim Wechsel eines Voll­war­tungs­ver­trags von der neuen Wartungsfirma verlangt.

Neben den üblichen Sicht- und Funktionsprüfungen an Turm, Maschine und Rotorblättern erfolgt hier schwerpunktmäßig eine Zustandskontrolle des Triebstranges mittels Schwingungsmessung, Maschinendiagnose, Endoskopie von Getriebe, falls erforderlich auch von Haupt- und Rotorblattlagern und eine Fachbeurteilung durch den Experten.