![]() |
|||
Wiederholte Prüfungen während
des Betriebs![]() ![]() ![]() |
|||
Wiederkehrende Als Bauwerke unterliegen Windkraftanlagen einer turnusmäßigen Überprüfung durch einen anerkannten Sachverständigen. Im Vordergrund steht die Untersuchung der Anlage hinsichtlich Standsicherheit und der Funktion ihrer Sicherheitseinrichtungen. In Art und Umfang kommt sie einer Gewährleistungsabnahme sehr nahe und in der Regel lassen sich bei Garantieabnahmen die Anforderungen der Wiederkehrenden Prüfung mit erfüllen. Bei der WKP Basis nach DIBt wird die Windenergieanlage lediglich auf die in der Baugenehmigung geforderte Stand- und Funktionssicherheit geprüft. Bei erfolgreichem Abschluss wird dem Betreiber eine Standsicherheitsbescheinigung ausgestellt. |
Prüfungen zur zustands-orientierten Instandhaltung Diese Art der Prüfung wird vielfach von den Versicherungen für den Neuabschluß von Gebrauchtanlagen bzw. zur Fortsetzung des Versicherungsschutzes nach z.B. 10-jähriger Betriebszeit oder beim Wechsel eines Vollwartungsvertrags von der neuen Wartungsfirma verlangt. Neben den üblichen Sicht- und Funktionsprüfungen
an Turm, Maschine und Rotorblättern erfolgt hier schwerpunktmäßig
eine Zustandskontrolle des Triebstranges mittels Schwingungsmessung,
Maschinendiagnose, Endoskopie von Getriebe, falls erforderlich auch von Haupt- und Rotorblattlagern und eine Fachbeurteilung durch den Experten. |