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Gutachten in besonderen Fällen![]() ![]() ![]() |
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Weiterbetriebsprüfung 20+ Ein Weiterbetrieb der WEA über die Auslegungsdauer von 20 Jahren hinaus ist möglich, sofern im Rahmen einer Bewertung und Prüfung zum Weiterbetrieb (BPW) ein Nachweis über die hier erforderlichen Bedingungen erbracht werden kann. Dazu dient ein Verfahren, das aus einem analytischen und praktischen Teil besteht. Der analytische Teil dient zur Ermittlung eventueller Restlaufreserven. Der praktische Teil ist an die Wiederkehrende Prüfung mit vertieften Betrachtungen zur Materialermüdung angelehnt. Gegenstand der BPW ist demzufolge eine individuelleAnalyse möglicher Risiken, die sich aus dem Fortbetrieb der WEA unter Berücksichtigung der bereits erreichten Betriebsdauer und der spezifischen Standortbedingungen ergeben können.
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Schadensbegutachtung In den unterschiedlichsten Fällen - vom Totalschaden einer Windenergieanlage durch Brand oder Schaden durch Blitzeinschlag bis hin zu Schäden an Getrieben und anderen Hauptkomponenten - wird in einem Gutachten der Schaden dokumentiert, die Schadensursache erforscht und die Schadenshöhe ermittelt. Wertgutachten Von einem anerkannten Gutachter erfolgt hier eine objektive und fachlich fundierte Bewertung für den jeweiligen Anwendungsbereich und den passenden Einsatzfall:
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